Meine Hundetagesstätte steht unter amtstierärztlicher Überwachung und ich habe die amtliche Erlaubnis nach § 11, Abs. 1 Nr. 8a Tierschutzgesetz (TierSchG) eine Hundetagesstätte zu betreiben.
Außerdem habe ich in einer abgelegten und bestandenen Prüfung durch den Amtstierarzt meine Kompetenz für den Umgang mit Hunden bewiesen.